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Wahlgesetz verfassungswidrig

Landesverfassungsgericht beschert Neuwahlen bis spätestens September 2012

Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht hat am Montagmittag einstimmig entschieden, dass die Wahl zum 17. Schleswig-Holsteinischen Landtag vom 27. September 2009 in Anwendung eines verfassungswidrigen Wahlgesetzes durchgeführt wurde.

Verfasser: WestCoastFDP • kommentieren »