Landesverfassungsgericht beschert Neuwahlen bis spätestens September 2012
Montag, 30.August 2010 um 13:49 Uhr | Aktuelles
Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht hat am Montagmittag einstimmig entschieden, dass die Wahl zum 17. Schleswig-Holsteinischen Landtag vom 27. September 2009 in Anwendung eines verfassungswidrigen Wahlgesetzes durchgeführt wurde.
